03.09.2013
Heute bekamen wir ein Schreiben über den "Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes". Wir mögen bitte die voraussichtlichen Termine für Rohbauerstellung und Bezugsfertigkeit mitteilen, damit die Hausnummer erteilt werden kann.
Häh?! Das jetzige Anwesen hat doch schon eine Hausnummer - einschließlich Hausnummernschild. Das Anwesen wird ja wohl keine neue Hausnummer bekommen und ein neues Schild brauchen wir auch nicht.
Oder bekommen wir später ein hochoffizielles Schreiben, dass die Hausnummer die selbe ist wie bisher - und dürfen dafür dann auch noch xxx € Gebühren bezahlen?!
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