Nachdem wir in den vergangenen Tagen auch einmal ein wenig nach einem Architekturbüro Ausschau gehalten haben und dabei die Architektouren der Bayerischen Architektenkammer durchgeblättert haben, sind wir auf Gassner & Zarecky aufmerksam geworden, deren Projekte auf der Homepage uns im allgemein schon ganz gut gefallen haben.
In einem ersten Gespräch haben wir unser Projekt erst einmal grob skizziert und werden und einmal die Kosten dargestellt bekommen, die hier auf uns zukommen würden.
Einen entsprechenden Rechner gibt es hier.
Regelmäßig wird dabei wohl als Honorarzone bei Einfamilienhäsuern die Zone III angenommen. Beim Honorarsatz nehmen die Architekten wohl im Durchschnitt die "Mittelzone" - wobei man wissen sollte, dass der Staat bei staatlichen Bauprojekten bei der Beauftragungen von Architekten regelmäßig den "Mindestsatz" annimmt.
Bei Annahme von fiktiv angenommenen anrechenbaren Kosten i.H.v. € 250.000 und Berechnung nach HOAI 2009
Anrechenbare Kosten: | 250.000,00€ |
Honorarzone: | III |
Honorarsatz: | Mittelsatz |
Erbrachte Leistungen: | 100% = 32.314,00€ |
Netto Honorar: | 32.314,00€ |
19% MwSt | 6.139,66€ |
Brutto Honorar: | 38.453,66€ |
1. Grundlagenermittlung | 3% | 969,42€ |
2. Vorplanung | 7% | 2.261,98€ |
3. Entwurfsplanung | 11% | 3.554,54€ |
4. Genehmigungsplanung | 6% | 1.938,84€ |
5. Ausführungsplanung | 25% | 8.078,50€ |
6. Vorbereitung der Vergabe | 10% | 3.231,40€ |
7. Mitwirkung bei der Vergabe | 4% | 1.292,56€ |
8. Objektüberwachung | 31% | 10.017,34€ |
9. Objektbetreuung und Dokumentation | 3% | 969,42€ |
100% | 32.314,00€ |
Ob man die Lph 9 wirklich beauftragen möchte, muss man dann natürlich auch noch entscheiden.
Gassner & Zarecky würden in unserem Fall wohl Zone III und den "Höchstsatz" annehmen. Hm, das ist natürlich schon mal ein Dämpfer für uns.
Wahrscheinlich würden wir nur die Lph 1 - 4 beauftragen und dann ab Lph 5 mit einem mitplanenden Generalunternehmer weiter machen.
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