Nachdem der Monat nach Einreichung des Bauantrags vorüber ist, hat das Amt für Wohnen und Migration uns jetzt auf unseren Antrag vom März 2013 die Genehmigung zur "Zweckentfremdung von Wohnraum" geschickt. Die Mitarbeiter und speziell unser Sachbearbeiter waren sehr freunlich und nett - jedoch verstehe ich persönlch nicht, dass man für einen Abbruch (der eine Zweckentfremdung darstellt) eine eigene Genehmigung braucht - wo die BayBO eigentlich kein solches Erfordernis mehr kennt.
Wenn immer von Bürokratieabbau die Rede ist - hier sollte man m.E. mal anfangen.
Der "Spaß" kostet zudem noch ~ € 223,- Gebühren. Zudem müssen wir als Auflage ein mindestens genau so großes Haus hinstellen wie bis jetzt vorhanden ist was die Wohnfläche anbelangt.
Zudem musss mindestens eine familiengerechte Wohnung darunter sein, die
- mind. 70 m² Wohnfläche hat
- mind 3 Zimmer und Kücjhe und übliche Nebenräume
- jedes der drei Zimmer mind. eine Wohnfläche von 10 m² hat.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen