Freitag, 10. August 2012

Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Umschreibung im Grundbuch

10.08.2012

Heute ist die Kostenabrechnung des Gerichts gekommen. Damit man eine Vorstellung hat, was da alles zusammenkommt:

  • 1,00 Gebühr Eigentumsumschreibung, § 60 KostO*
  • 0,30 Gebühr Katasterfortführungsgebühr (also 30% der "Gebühr Eigentumsumschreibung"), Art. 1 KatFortGebG
  • Einschreiben mit Rückschein, § 137 KostO (-> € 3,50)
  • Grundbuchausdruck amtlich, § 73 KostO (-> € 18,00)
  • 0,50 Löschung Reallast, § 68 KostO*
  • 1,00 Grundschuld, § 62 KostO*
  • 0,25 Grundpfandrechtsbrief, § 71 KostO*

*Die Höhe des konkreten Betrags bemisst sich nach dem Wert (also Ersteigerungswert, Wert der Reallast, Höhe der Grundschuld). Einen ganz guten Rechner findet man unter:

http://www.drklein.de/grundbuchrechner.html

Wenn man bei "Vollzug der Eintragung" -> "Eigentümer" einträgt und nur die Werte, die mit "Grundbuchamt" gekennzeichnet sind, nimmt (Notar ist ja keiner im Spiel und USt fällt keine an), kann man sich das ganz gut selbst berechnen.

Ist der Ersteigerungspreis z.B. € 300.000 und die aufgenommene Grundschuld € 150.000, fallen demnach an:

Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel   507,00 €
Katasterfortführungsgebühr                     152,10 €
Gebühr Briefbildung                                 70,50 €
Eintragungsgebühr Grundschuld             282,00 €
Einschreiben                                              3,50 €
Grundbuchausdruck                                 18,00 €

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