Heute ist die Kostenabrechnung des Gerichts gekommen. Damit man eine Vorstellung hat, was da alles zusammenkommt:
- 1,00 Gebühr Eigentumsumschreibung, § 60 KostO*
- 0,30 Gebühr Katasterfortführungsgebühr (also 30% der "Gebühr Eigentumsumschreibung"), Art. 1 KatFortGebG
- Einschreiben mit Rückschein, § 137 KostO (-> € 3,50)
- Grundbuchausdruck amtlich, § 73 KostO (-> € 18,00)
- 0,50 Löschung Reallast, § 68 KostO*
- 1,00 Grundschuld, § 62 KostO*
- 0,25 Grundpfandrechtsbrief, § 71 KostO*
*Die Höhe des konkreten Betrags bemisst sich nach dem Wert (also Ersteigerungswert, Wert der Reallast, Höhe der Grundschuld). Einen ganz guten Rechner findet man unter:
http://www.drklein.de/grundbuchrechner.html
Wenn man bei "Vollzug der Eintragung" -> "Eigentümer" einträgt und nur die Werte, die mit "Grundbuchamt" gekennzeichnet sind, nimmt (Notar ist ja keiner im Spiel und USt fällt keine an), kann man sich das ganz gut selbst berechnen.
Ist der Ersteigerungspreis z.B. € 300.000 und die aufgenommene Grundschuld € 150.000, fallen demnach an:
Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel 507,00 €
Katasterfortführungsgebühr 152,10 €
Gebühr Briefbildung 70,50 €
Eintragungsgebühr Grundschuld 282,00 €
Einschreiben 3,50 €
Grundbuchausdruck 18,00 €
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