Mittwoch, 22. August 2012

Vergleich mit Mietern vor einer Gütestelle

22.08.2012

Die letzten Wochen und Monate ging es zwischen uns und den Mietern sehr intensiv hin und her. Das im einzelnen aufzuzählen, würde jeden Rahmen sprengen.

Die eh schon geringe Miete  - es handelte sich um "Mietverträge unter Angehörigen" -  (dazu kam dann noch: war nach Angabe der Zwangsverwalterin nur ein mündlicher Mietvertrag vorhanden, tauchten dann gleich zwei schriftliche Mietverträge mit verschiedenen Mietparteien auf) wurde wegen behaupteter Mängel nochmals gekürzt. Zudem schalteten die Mieter einen Anwalt ein um sich gegen die Kündigung zu wehren.

Schlussendlich haben wir uns auf einen Vergleich vor einer Gütestelle nach § 794 Nr. 1 ZPO (was es alles gibt...) verständigt: Die Mieter können noch bis Ende November (statt bis Ende August) in dem Gebäude bleiben und zahlen auch bis dahin nur die gekürzte Miete.

Die Kosten waren mit ~ EUR 400,- , wovon wir die Hälfte tragen müssen, für zwei Vergleiche sehr moderat. Da wäre ein Gerichtsverfahren für alle Seiten sicherlich deutlich teurer geworden.

Wir erhoffen uns von dem Gütestellenvergleich, dass beide Seiten sich nun an die Abmachung halten (immerhin haben wir sie alle unterschrieben) und für den Fall der Fälle, dass wir mit dem Vergleich ansonsten einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen können ohne erst einen Gerichtsstreit über womöglich mehrere Instanzen führen zu müssen. Hoffentlich gibt es nicht noch weitere Verzögerungen und neuen Ärger...

Freitag, 10. August 2012

Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Umschreibung im Grundbuch

10.08.2012

Heute ist die Kostenabrechnung des Gerichts gekommen. Damit man eine Vorstellung hat, was da alles zusammenkommt:

  • 1,00 Gebühr Eigentumsumschreibung, § 60 KostO*
  • 0,30 Gebühr Katasterfortführungsgebühr (also 30% der "Gebühr Eigentumsumschreibung"), Art. 1 KatFortGebG
  • Einschreiben mit Rückschein, § 137 KostO (-> € 3,50)
  • Grundbuchausdruck amtlich, § 73 KostO (-> € 18,00)
  • 0,50 Löschung Reallast, § 68 KostO*
  • 1,00 Grundschuld, § 62 KostO*
  • 0,25 Grundpfandrechtsbrief, § 71 KostO*

*Die Höhe des konkreten Betrags bemisst sich nach dem Wert (also Ersteigerungswert, Wert der Reallast, Höhe der Grundschuld). Einen ganz guten Rechner findet man unter:

http://www.drklein.de/grundbuchrechner.html

Wenn man bei "Vollzug der Eintragung" -> "Eigentümer" einträgt und nur die Werte, die mit "Grundbuchamt" gekennzeichnet sind, nimmt (Notar ist ja keiner im Spiel und USt fällt keine an), kann man sich das ganz gut selbst berechnen.

Ist der Ersteigerungspreis z.B. € 300.000 und die aufgenommene Grundschuld € 150.000, fallen demnach an:

Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel   507,00 €
Katasterfortführungsgebühr                     152,10 €
Gebühr Briefbildung                                 70,50 €
Eintragungsgebühr Grundschuld             282,00 €
Einschreiben                                              3,50 €
Grundbuchausdruck                                 18,00 €