Donnerstag, 31. Mai 2012

Gerichtskosten Versteigerung - Zuschlagsgebühr

31.05.2012

So, heute is die Zahlungsaufforderung zu der 0,5 Zuschlagsgebühr eingegangen.
Im Internet gibt es einen Rechner; dieser berücksichtigt aber z.B. noch nicht die sog. Katasterfortführungsgebühr, die in Bayern zusätzlich erhoben wird oder auch die Gebühren für Einschreiben oder Grundbuchauszug.

Bei einem angenommenen Ersteigerungspreis von € 300.000 beträgt die Zuschlagsgebühr € 1.028,-


PS: zu den Einzelheiten der Umschreibungen im Grundbuch (Grundbuchgebühr,  Katasterfortführungsgebühr) vgl. Post vom 10.08.2012

Dienstag, 22. Mai 2012

Mieterkündigung

22.05.2012

Nachdem sich die Mieter bis jetzt immer noch nicht bei uns gemeldet haben und da uns die Frist davonläuft bis zu der wir die Kündigung wegen Eigenbedarfs erklärt haben müssen (das ergibt sich, wie hier nachzulesen ist, aus § 57a ZVG i.V.m. § 573c BGB), haben wir heute schriftlich die Kündigung gemacht und per Boten und Videodokumentation einwerfen lassen.

Ist irgendwie auch ein blödes Gefühl, aber was soll man machen?

Freitag, 18. Mai 2012

Mieter nicht erreichbar - na das geht ja gut los

18.05.2012

Das geht ja gut los: die Mieter können wir nicht erreichen. Ob sie im Urlaub sind?
Wir haben sie jetzt per Brief gebeten, sich doch bei uns zu melden.

Mittwoch, 9. Mai 2012

Wir sind Grundstückseigentümer

08.05.2012

Wir sind Grundstückseigentümer! Der Hammer ist gefallen und damit sind wir ab sofort Eigentümer der Immobilie :-)

Die Versteigerung war schon sehr nervenaufreibend - einerseits freuen wir uns natürlich, dass die Grundstückssuche damit endlich, endlich beendet ist - andererseits ist uns schon ein wenig Angst davor, was jetzt alles auf uns zukommen wird.

"Schnäppchen" macht man jedenfalls in München zur Zeit absolut nicht. Ganz im Gegenteil werden die vom Gutachter in den Bewertungsgutachten genannten Preise regelmäßig sehr deutlich überschritten. Aber das war uns nach den vergangenen erfolglosen Terminen vorher schon klar und was will man machen?!

Jetzt heißt es erst einmal,
  • die Finanzierung klar zu machen (rudimentäre Vorgespräche haben wir mit einigen Online-Vermittlern natürlich schon geführt). Das Geld (Bargebot) muss ja spätestens bis zum Verteilungstermin in ca. 8-10 Wochen bei der Gerichtskasse eingegangen sein; je früher es aber eingeht, desto besser für uns, da man ja ab jetzt für jeden Tag 4% Zinsen zahlen muss. Zinsmindernd ist die (Teil-)Zahlung aber nur dann, wenn man zur Überweisung auf das Gerichtskonto zusätzlich einen Hinterlegungsantrag bei der Hinterlegungsstelle stellt. Dazu gibt es einen Vordruck für Bayern und ein Ausfüllmuster
  • mit den aktuellen Mietern Kontakt aufzunehmen (hoffentlich verstehen sie, dass wir das Haus selbst bewohnen wollen und wir Ihnen wegen Eigenbedarf kündigen müssen), 
  • mit der vormals vom Gericht eingesetzten Zwangsverwalterin Kontakt aufzunehmen. Diese müsste wissen, welche Gebäudeversicherungen bestehen, wie der Mietvertrag aussieht (soll ja nur mündlich abgeschlossen sein) usw.
  • die (Gebäude-)Versicherungen zu überprüfen, die ja auch automatisch auf uns übergegangen sind (gibt es überhaupt eine oder gar mehrere? besser kündigen und eine neue abschließen?)